Was ist ein Naturpark?

Naturparke sind, neben Nationalparken und Biosphärenreservaten, Großschutzgebiete nach nationaler Gesetzsprechung. Mit den Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen erhalten sie eine gesetzliche Grundlage und werden in Rheinland-Pfalz durch die entsprechenden Landesverordnungen festgesetzt.

 

Damit wird der Schutzgegenstand von Naturparken eindeutig geregelt. Nach dem geltenden Landesnaturschutzgesetz in Rheinland-Pfalz § 21 sind
„(1) Naturparke (...) einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  1. großräumig sind,
  2. in wesentlichen Teilen ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebiets oder Naturschutzgebiets erfüllen,
  3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
  5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
  6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern."

orchidee

Nach der Landesverordnung des Naturparks Rhein-Westerwald ist der Schutzzweck des Parks die "Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der Landschaft". In der Landesverordnung werden im Naturpark fünf Kernzonen ausgegliedert. Der Schutzzweck der Kernzonen ist es, die "Erholung in der Stille" zu ermöglichen.

Die fünf Kernzonen im Naturpark sind:

  • der „Rheinbrohler Wald" (zusammenhängendes Waldgebiet zwischen Bad Hönningen, Hausen an der Wied, Neuwied-Feldkirchen),
  • der „Heimbacher Wald" (Arrondierte Waldfläche im Osten der Stadt Neuwied),
  • der „Märker Wald" (Waldgebiet zwischen Oberraden, Rüscheid und Kleinmaischeid),
  • das „Fockenbachtal" (Gebiet zwischen Niederbreitbach und Oberhonnefeld) und
  • die „Lahrer Herrlichkeit" (Waldgebiet zwischen Ferntal, Obersteinebach und Oberlahr).

 

Entsprechend der Grundlagen des Bundes- und des Landesnaturschutzgesetzes haben Naturparke folgende Aufgaben:

  • Schutz: Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt und Schönheit erhalten sowie biologische Vielfalt, Klima und Ressourcen schützen;
  • Erholung: Naturerlebnisbezogene und gesundheitsfördernde Erholungsmöglichkeiten im Einklang mit Natur und Landschaft schaffen sowie eine nachhaltige touristische Entwicklung unterstützen;
  • Bildung: Natur und Kultur und deren Zusammenhänge erlebbar machen sowie Zusammenhänge und Handlungsmöglichkeiten in Naturschutz und nachhaltiger Entwicklung vermitteln;
  • nachhaltige Entwicklung: Regionale Entwicklung, Wertschöpfung sowie umweltgerechte/nachhaltige Landnutzung unterstützen sowie Lebensqualität in der Region stärken.

Ein besonderes Charakteristikum der Naturparke ist, dass sie diese Aufgaben nicht einzeln und voneinander unabhängig, sondern als miteinander verbunden und integriert betrachten. Es handelt sich um integrative Schutzgebiete, die Schutz und Entwicklung miteinander verknüpfen und sowohl die Interessen der Natur als auch die der Menschen im Blick haben. Dabei kooperieren sie eng mit den Kommunen und Akteuren der Region. Mit ihrer Arbeit verfolgen sie die Absicht, die Lebensbedingungen für die heutigen und insbesondere auch für die künftigen Generationen zu verbessern.

Neben den generellen Aufgaben und Zielen, die übergreifend für alle Naturparke in Deutschland gelten, werden die Aufgaben der Naturparke in Rheinland-Pfalz im Handlungsprogramm definiert.

Das Land fördert die Umsetzung von Maßnahmen nach dem bewilligten Handlungsprogramm.

Derzeit gibt es in Deutschland über 100 Naturparke, die über ein Viertel der Bundesfläche ausmachen. Informationen über die weiteren Naturparke erhalten Sie beim Verband Deutscher Naturparke (VDN).